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  1. Pensionsverpflichtungen

Überführung von Pensionsverpflichtungen

Pensionsverpflichtungen in Form von direkten Versorgungszusagen haben mit Abstand die höchste Verbreitung. In der Vergangenheit wurden die Versorgungswerke der Unternehmen (insbesondere in der Großindustrie) hauptsächlich über diesen Durchführungsweg finanziert.

Gesamte Deckungsmittel der BAV 317,2 Mrd. Euro ohne Zusatzversorgung des öffentl. + kirchl. Dienstes

Gesamte Deckungsmittel der BAV 317,2 Mrd. Euro ohne Zusatzversorgung des öffentl. + kirchl. Dienstes

Im Gegensatz zu den anderen Durchführungswegen ermöglichte die Nutzung von Pensionsrückstellungen den Unternehmen die Finanzierung der Versorgungszusagen zunächst ohne Liquiditätsbelastung. Im Gegenteil: Aufgrund der steuerlichen Effekte erhielt das Unternehmen Liquidität, die zum großen Teil im Unternehmen investiert wurde. In jüngster Vergangenheit werden immer häufiger Versorgungswerke geschlossen, da sich mittlerweile die Nachteile der Pensionsrückstellungen bemerkbar machen.

Neben der Tatsache, dass die Finanzierung durch Pensionsrückstellungen nicht flexibel an die Unternehmensentwicklung angepasst werden kann, ergibt sich aus der Personalentwicklung und aus der Belastung der laufenden Renten Handlungsbedarf für viele Unternehmen. Die Gründe für eine Auslagerung von Pensionsverpflichtungen und der damit einhergehenden Bilanzverkürzung sind vielfältig:

1. Verbesserung des Bilanzbildes
2. Basel II
3. Einfluss der Rating - Agenturen auf die Fremdkapitalkosten
4. Verringerung der Liquiditätsbelastung
5. Abbau von Verkaufshindernissen – Due Diligence etc.

Sowohl das Arbeitsrecht, als auch das Steuerrecht ermöglichen verschiedene Lösungen zur Auslagerung von bestehenden Versorgungsverpflichtungen. Neben den genannten Vorteilen eines Outsourcing sind aber auch evtl. Nachteile, bzw. steuerliche und liquiditätsmäßige Auswirkungen, sowohl für die Leistungsempfänger bzw. -anwärter als auch für das Unternehmen sorgfältig zu prüfen.

Varianten der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen (Auswahl):

Varianten der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen (Auswahl):

Die arbeitsrechtlichen Vorraussetzungen und Konsequenzen sind teilweise komplex und nicht bei jeder möglichen Vorgehensweise sicher.
Die steuerrechtlichen Auswirkungen auf Seiten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers sind bei jeder Lösung unterschiedlich und entsprechen nicht immer den Wünschen beider Parteien gleichermaßen. Eine Lösung unter Zuhilfenahme einer Unterstützungskasse bedeutet für beide Parteien keinen „Systemwechsel“ hinsichtlich der Versteuerung der Leistung. In den meisten Fällen erweist sich die Liquiditätsbelastung im Rahmen der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen als Hemmschuh für die Umsetzung.

Das nachfolgende Konzept konzentriert sich daher auf die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf eine nicht rückgedeckte UNTERSTÜTZUNGSKASSE.

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Markus Sommer

Markus Sommer

Telefon: 035752 70161
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